-Aristoteles
Unterstützungsangebote von Resonare - Pflege und Begegnung sind nach § 45a SGB XI und der Unterstützungsangebote- Verordnung Baden-Württemberg (UstA-VO BW) anerkannt.
Menschen mit den Pflegegraden 2 - 5 haben somit die Option, den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI geltend zu machen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können zudem Leistungen aus der Verhinderungspflege nach
§39 SGB XI in Anspruch genommen werden.
Gerne berate ich Sie zu diesen und weiteren Möglichkeiten der Kostenerstattung durch die Pflegekassen.